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Mobilfunk ungefährlich?
Zweifelsohne besitzt der Mobilfunk seine angenehmen und praktischen Seiten. Viele nutzen ein Handy im Alltag, aber wie steht es um die gesundheitlichen Aspekte? Warum erfreut sich der Mobilfunk einerseits so großer Beliebtheit, warum ist er andererseits so umstritten?
Die „Biirgerfrequenz a.s.b.l.“ möchte darauf hinweisen, dass athermische Effekte in Zusammenhang mit gepulster (=getakteter) elektromagnetischer Strahlung, wie sie von Handys und deren Basisstationen ausgeht, mittlerweilen in vielen Laborstudien nachgewiesen wurden. Auch wenn die Existenz dieser Effekte, bei denen die Energie der Immissionen nicht ausreicht, um Körperzellen zu erwärmen, auch weiterhin von privatrechtlichen wissenschaftlischen Organisationen wie der I.C.N.I.R.P.1) regelmäßig abgewiesen werden, so finden diese heute allgemein eine große Beachtung:
1) Der gesetzliche Normierungsvorschlag von Dezember 2000 welcher unter der Federführung von Arbeitsminister François Biltgen und vom Staatssekretär in der Umweltverwaltung Eugène Berger ausgearbeitet wurde, beschreibt diese Effekte im theoretischen Teil des „Guide d’utilisation“ (G 302) welcher den Genehmigungsverfahren für Basisstationen zugrunde liegt: Neben einer Beschreibung der hinreichend bekannten „thermischen Effekte“, welche auf intensive elektromagnetische Immissionen zurückzuführen sind, hält dieses Dokument fest:
… on dispose d’indices fondés d’effets nuisibles causés par des rayonnements de faible intensité.
… des effets peuvent se produire à de très faibles intensités du champ électromagnétique qui relèvent d’un effet de résonance cellulaire.
… Les effets biologiques dus au rayonnement non ionisant faible, même si le monde scientifique demande encore des confirmations aux effets décrits dans certaines études, doivent dès à présent être pris en compte à titre de précaution.
2) Zum Thema gepulste Mobilfunkstrahlung hielt der Umweltausschuss des EU Parlaments bereits am 8. März 1999 fest : „Angesichts der Vielzahl wissenschaftlicher Befunde kann man weder das Krebsrisiko noch verschiedene andere biologische Effekte einfach abtun.“
3) Gelegentlich der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung fand im Sommer 2001 eine Expertenbefragung im Deutschen Bundestag statt. Vertreten waren Laborforscher, Umweltanalytiker und Mediziner. Laut Pr. H. Eckel, Vorsitzender des Umweltausschusses der Deutschen Bundesärztekammer, wurde aufgrund der „offensichtlichen Sachlage“ von allen befragten Experten die Auffassung vertreten, die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung müssen aus Vorsorgegründen drastisch gesenkt werden. Hintergrund für diese Maßnahme, so der Vertreter der hohen deutschen Ärztekörperschaft, sind „seriöse Untersuchungen, die zeigen, dass offensichtlich durch die elektromagnetischen Wellen etwas an der Zellmembran passiert. Von der Zellmembran bis zum Zellkern ist keine sehr weite Entfernung. Und dann kommt da natürlich die fatale Assoziation, dass irgendwann einmal das Problem Krebsentstehung aktuell sein könnte.“
Aus diesen drei Beispielen geht deutlich hervor, dass athermische Effekte durch Strahlungen im Niedrigdosisbereich, wie sie z.B. von Mobilfunkbasisstationen ausgehen, auf breiter wissenschaftlicher Front bekannt sind. Gegenstand der derzeitigen Mobilfunkdiskussion ist nicht die Annahme, ob es diese Effekte gibt, sondern wie diese sich langfristig auf den menschlichen Organismus auswirken können.
Eines ist sicher: gepulste Mikrowellen verfügen nicht wie ionisierende Strahlung, zu welcher auch die Radioaktivität zugeordnet wird, über ausreichend Energie, um biomolekulare Verbindungen aufzubrechen. Sie stehen aber im Verdacht, auf Ebene der Zellmembran sogenannte Resonanzeffekte auszulösen. Die mögliche Folge: Störung oder Lähmung der für die Zellkommunikation unentbehrlichen Ionenkanäle, aufgebrochene Zellmembrane, DNA-Strangbrüche, Produktion von Thermoschockproteinen, ...
Der GSM-Mobilfunk funktioniert mit Impulsen im Bereich von 217 Hz bis 1736 Hz. Die körperliche Zellkommunikation regelt den menschlichen Organismus mit schwachen elektrischen, pulsähnlichen Signalen im Bereich von 10 Hz – 1000 Hz. Die Mobilfunkimpulse stehen im Verdacht im syntonischen Zustand, d.h. bei gleichem Schwingungszustand zwischen biologischem und technischem System Wechselwirkungen auszulösen und dem menschlichen Organismus ihren „Stempel“ aufzudrücken. Letzterer kann seine Fähigkeit zur lebenswichtigen Autoregulation verlieren und gerade diese Auswirkung könnte schwerwiegende Auswirkungen haben: Beeinträchtigung kognitiver Funktionen, des zentralen Nervensystems und von Zellfunktionen, epileptische Anfälle, Durchlässigkeit der Blut-Hirnschranke, Schwächung des Immunsystems, erhöhtes Krebsrisiko,... Auch die Krebsfälle bei 5-8 jährigen Kindern in einer Schule in Valladolid (Spanien, November 2001), sind laut Professor Fernandez-Ruiz, Biophysiker an der Universität Oviedo, fundamentaler elektromagnetischer Natur. Bereits die Höhe der Krebsraten (58-fache Erhöhung bei Leukämie, 56-fach bei Lymphomen) sowie die extrem kurzen Latenzzeiten (12-24 Monate) hegen den Verdacht, dass gepulste elektromagnetische Felder nicht mit ungepulsten Feldern gleichzustellen sind.
Wie der Normentwurf Biltgen/Berger es treffend beschreibt, können diese Effekte bereits im Niedrigdosisbereich stattfinden. Resonanzeffekte, so lehrt das Physikbuch, sind frequenzabhängig, die Intensität der Schwingungen spielt nur eine untergeordnete Rolle. Bekannte Beispiele für Resonanzeffekte: Eine Sängerin bringt mit ihrer Stimme ein Glas zum Bersten, oder die Maine-Brücke bei Angers, welche unter dem streng getakteten Gleichschritt einer Truppe der französischen Armee zusammenbrach. Aus diesem Grund trifft der „Äpfel und Birnen“ - Vergleich zwischen Basisstationen und leistungsstarken Radiosendern nicht zu. Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass letztere mit Sendeleistungen arbeiten, welche 1000–20000-fach über denen von GSM-Sendern liegen, aber da sie kontinuierliche (= ungepulste) Wellen ausstrahlen, gilt hier das Augenmerk den thermischen Effekten. Zudem muss man die Nähe der GSM-Basisstationen in Betracht ziehen, hierbei gilt: solange die elektromagnetischen Wellen das Wohnzimmer, den Schlafraum oder den Kellerraum erreichen, kann der „Puls“ auf den Organismus einwirken.
Dass es zur Zeit keine wissenschaftliche Erklärungsmodelle zum Thema Mobilfunkstrahlung gibt, liegt vor allem daran, dass das Phänomen noch relativ neu ist. Erste schlüssige Erkenntnisse, die zu einem Erklärungsmodell führen können, sind erst im Jahre 2020 in ausreichendem Maße verfügbar, so Pr. Kundi vom Institut für Umwelthygiene der Universität Wien. Zudem erschwert die Hypothese der Resonanzeffekte die Vorsorgepolitik: dies hieße, dass man den jeweiligen zellulären Resonanzfrequenzen Rechnung tragen müsse. Eine Grenzwertbildung würde den Zweck verfehlen, die Vorsorge bestünde vor allem darin, einen neuen Mobilfunkstandard zu definieren, welcher körpereigene Pulsfrequenzen vermeidet oder gänzlich auf die „Pulsung“ verzichtet.
Auch in der heiklen Diskussion der epidemiologischen Beweisführung lässt sich der Mobilfunk nicht mit Radioaktivität oder leistungsstarken Radio-, resp. Fernsehsendern vergleichen. Bei letzteren Phänomenen kann man die Höhe und die Dauer der Exposition zur strahlenden Quelle relativ präzise zurückverfolgen, da diese mit einem „Fallout“ (bei ziviler Exposition) oder mit bekannten, hohen Sendeleistungen einhergehen. Da die Höhe der Exposition in der Regel mit der räumlichen Distanz zur Quelle variiert, lassen sich hier die exponierten Bevölkerungsgruppen noch in stark oder schwach belastete resp. unbelastete Vergleichsgruppen einordnen. Ein signifikanter Zusammenhang zwischen der Strahlungsintensität und der beobachteten Symptomatik kann durch statistische Berechnungen festgestellt oder verworfen werden.
Da der Mobilfunk ständig der Nachfrage des Marktes nachkommen will, muss die Antennenlandschaft dieser auch permanent angepasst werden. Neue Sender entstehen oder werden durch neue Systeme wie das E-Netz (DCS Standard) oder UMTS ergänzt, Sendeleistungen werden erhöht um die Netzabdeckung zu gewährleisten oder gedrosselt um Interferenzen mit neuen Mobilfunkzellen zu vermeiden. Außerdem muss der eigene verursachte Strahlungsanteil durch den Gebrauch von ebenfalls „pulsenden“ Handys oder schnurlosen Telefonen nach dem DECT-Standard oder ähnlich arbeitenden Funkstandards wie WLAN oder “Bluetooth” mit in die Expositionsabschätzung einbezogen werden. Zeitlich persistente Expositionen bei der Mobilfunkstrahlung zu vermuten und eine entsprechende epidemiologische Signifikanz zu erwarten, wäre unter wissenschaftlichen als auch unter technischen Gesichtspunkten verwerflich.
Als praktisch unmöglich erweist sich besonders die Frage der unbelasteten Vergleichsgruppen, welche die „Essenz“ der epidemiologischen Beweisführung sind. Aussagen von Forschern, welche im Auftrag der Mobilfunkindustrie gearbeitet haben, belegen dies deutlich:
„Entsprechende Langzeitstudien sind, wie der Sachverständige nachvollziehbar dargelegt hat, auch kaum durchführbar, da wegen der inzwischen bestehenden ubiquitären und dichten Streuung von Mobilfunk-Basisstationen eine nichtbelastete Population als Vergleichsgruppe nicht mehr auszumachen ist.“ (Erklärung von Pr. Silny, Sachverständiger der Deutschen Telekom im Verfügungsverfahren Kläger Oberursel/DeTeMobil)
Die von der T-Mobil finanzierte ECOLOG-Studie von April 2001 kommt auch zu einer ähnlichen Schlussfolgerung: „In einigen Jahren dürften epidemiologische Untersuchungen an eine andere methodische Grenze stoßen, zumindest dann, wenn Mobilfunk-Basisstationen flächendeckend aufgebaut sind und ein großer Teil der Bevölkerung Mobiltelefone benutzt. Dann dürfte es nämlich schwierig sein, die für epidemiologischen Untersuchungen notwendigen unbelasteten Vergleichsgruppen zu finden.“
In einem im englischen Observer (28.7.02) erschienenen Artikel warnen Krebsexperten ebenfalls vor einer allgemeinen, allgegenwärtigen Mobilfunkbestrahlung, welche die wissenschaftliche Beweisführung ad absurdum zu führen droht.
Die besondere Brisanz dieser Feststellungen liegt hier nicht nur in der Annahme, dass kein Individuum sich mehr als unbelastet betrachten kann, sondern vor allem in der rechtlichen Betrachtung. Laut EU-Recht ist nicht der Verursacher der Strahlung der Beweisführende, sondern der Exponierte, kurz der Handyuser oder der ungewollt exponierte Anrainer einer Basisstation. Und gerade hier tickt eine gesellschaftliche Zeitbombe: Während die zukünftigen UMTS-Netzbetreiber reges Interesse daran haben, die technisch bedingte Verdoppelung resp. Verdreifachung der Anzahl an Basisstationen voranzutreiben, müssen EU-Bürger, die gesundheitliche Bedenken äußern, den rechtlichen Beweis der Schädigung erbringen, der unter wissenschaftlichen sprich epidemiologischen Gesichtspunkten womöglich nicht mehr erbracht werden kann. Will der ungewollt bestrahlte Anwohner eines Mobilfunksenders vor Gericht ziehen, dann muss er den schädigenden Effekt beweisen, an dessen Nachweis die moderne Epidemiologie zu kapitulieren droht.
Andererseits muss der aufmerksame Bürger auch stutzig werden über die Unsummen an Forschungsgeldern, die von der Mobilfunkindustrie aufgebracht werden, um wiederholt zu betonen, dass es keine Schädigungen in Zusammenhang mit gepulsten Strahlungen gibt, obwohl unter rein rechtlicher Betrachtung die Handyindustrie nicht beweisführend ist und dem zu Folge die Unschädlichkeit seiner Produkte und Netze nicht beweisen muss.
Dem Problem einer eventuellen Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung ist derzeit, zumindest rechtlich, nicht beizukommen. Gebetsmühlenartig wiederholte Phrasen seitens der Industrie oder staatlicher Institutionen wie „Es ist noch keine Schädlichkeit bewiesen“ oder „Man kann nicht davon ausgehen, dass Mobilfunk eine schädigende Auswirkung auf die Gesundheit hat“ mögen formal-juristisch noch so korrekt sein, sie entsprechen aber nicht mehr dem aktuellen Wissensstand und können nur das Misstrauen besorgter Bürger schüren. Andreas Volger, ein auf bundesdeutscher Ebene anerkannter Gutachter, bezeichnet diesen inakzeptablen Umstand als „Rechtsbeugung“ und als „Beweislastverschiebung“. Es leuchtet wohl jedem Interessierten ein, dass diejenigen, die sowohl als Netzanbieter oder aber auch als Lizenz- resp. Steuergeldempfänger am Mobilfunkmarkt mitverdienen, am Status quo bei der gegenwärtigen Diskussion festhalten. Ob diese abwehrende Haltung den vorprogrammierten gesellschaftlichen Konflikt schlichten wird, ist heute fraglicher denn je. Umso bezeichnender ist auch die Tatsache, dass viele gerichtliche Verfahren notgedrungen auf bauordnungsrechtliche Aspekte abzielen und eine Jurisprudenz heraufbeschwören, welche den Aufbau zukünftiger Netze zu kompromittieren droht.
Praktisch zeitgleich mit den erdrutschartigen Kursverfällen der globalen Mobilfunkindustrie tauchten die ersten Meldungen von Krebshäufungen rund um Basisstationen quer durch Europa in den Städten Valladolid, Ronda, Figueras (E), Saint-Cyr (F), Döbeln (D), Gainsborough, Milford Haven, Tolworth, Crediton (UK) auf. Gerade zu dem Zeitpunkt, da die von Medizinern vorhergesagte Frist von 5-6 Jahren für eine mögliche Krebspromotion in Folge von Mobilfunkstrahlenexposition verstrichen war, hatte die angeschlagene Handyindustrie andere Sorgen –sprich Umstrukturierungen und Massenentlassungen - als diejenige sich mit einer vermeintlich völlig überflüssigen Diskussion um gesundheitliche Vorsorge herumplagen zu müssen.
Lösungsvorschläge seitens der Politik müssen her, denn die gesellschaftliche Akzeptanz der UMTS-Netze steht auf dem Spiel. Das Durchsetzen des „Outdoor-Prinzips“, wie es beim Satellitenfernseher eine technische Notwendigkeit ist, wäre eine erschwingliche Alternative zum konsequenten Netzausbau, der den Empfang von 4 Netzbetreibern bis ins Kellergeschoss zum Ziel hat. Mit einer geringfügigen Investition für eine Rezeptorantenne könnte man dem UMTS-Kunden einen guten Empfang garantieren, dem um seine Gesundheit besorgten Bürger könnte man gleichzeitig seine Wohnung praktisch strahlenfrei belassen.
Die kritische Mobilfunkdiskussion ist kein Produkt der luxemburgischen „Vorgärtchen-Mentalität“ (N.I.M.B.Y-Effekt). Im Großherzogtum gab es bisher lediglich zwei Mobilfunknetze mit einer verhältnismäßig geringen Dichte an Sendeanlagen und dem zu Folge hielt sich die kritische Auseinandersetzung mit dieser technischen Errungenschaft noch in Grenzen. Auf europäischer Ebene schätzt man die Anzahl an Bürgerverbänden, lokalen Initiativen, Protestgruppen bereits auf über 5000 Gruppierungen. Alleine in Deutschland hat sich die Zahl an Bürgerinitiativen in den letzten zwei Jahren verdreifacht, in Spanien wurden im Jahr 2002 im Gefolge der Krebsfälle an 3 Schulen auf Druck der Bürgerbewegung mittlerweile über 2000 Basisstationen geschlossen oder abgebaut.
Die gesellschaftliche Akzeptanz der zukünftigen Mobilfunknetze wird letztendlich die Wirtschaftlichkeit dieses neuen Standards bestimmen. Dies müsste wohl jeden pflichtbewussten Politiker zum Handeln bewegen. Bereits im Jahre 1994 hat Wolfgang Bötsch, der damalige bundesdeutsche Minister für Post und Telekommunikation den sich anbahnenden Konflikt erahnt und treffend mit folgenden Worten umschrieben: „Die aufgeregte Diskussion über die Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen sein.“
1) International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection, eine private NGO, in welcher Forscher aus Nationen vertreten sind, welche an der Elektronik- resp. Handyproduktion beteiligt sind. Die ICNIRP arbeitet Normvorschläge in Bezug auf elektromagnetische Feldexpositionen für die WHO aus. Ihr ehemaliger Vorsitzender Dr. Repacholi, ehemaliger Mitarbeiter der Telekom Australia, ist Leiter des EMF Projektes der Weltgesundheitsorganisation. Der ICNIRP wird oft Wirtschaftsnähe nachgesagt.
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